A - C

Abstammungsurkunden
Amtsblatt
Anmeldungen
Ausschreibungen, Bauleistungen
Bauanträge:        Alle Maßnahmen, die nicht unter den § 63 fallen, also verfahrensfrei sind, sind                             beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal” anzuzeigen.
                            => Bauantrag, Abbruchanzeige
Bauhof
Baumaßnahmen
Bauvoranfragen
Beglaubigungen
Brandschutz