D - F

Ehefähigkeitszeugnisse
Eheschließungen
Erschließungs- /Ausbaubeiträge:
     Straßenausbaubeiträge: –>
Die Gemeinde erhebt wiederkehrende (jährlich) bzw. einmalige      Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Erweiterung, Verbesserung, Herstellung, Anschaffung      und Erneuerung der zur Abrechnungseinheit zusammengefassten öffentlichen Straßen, Wege und      Plätze (Verkehrsanlagen).
     Ausbaubeiträge entstehen nur, wenn die Gemeinde Baumaßnahmen an den einzelnen Straßen      durchführt.
     Erschließungsbeiträge: –> öffentliche Erschließungsanlagen –> beitragsfähige      Erschließungsanlagen
     Die Gemeinden sind zum Erlass von Erschließungsbeitragssatzungen nicht nur berechtigt, sondern      grundsätzlich auch verpflichtet.
     Die Gemeinden können durch die Kommunalaufsicht nach den länderrechtlichen Vorschriften zum      Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung angehalten werden.
     Die Kosten werden unterteilt in umlagefähigen Erschließungsaufwand, Gemeindeanteil und      anderweitige Deckung.
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