Ehefähigkeitszeugnisse
Eheschließungen
Erschließungs- /Ausbaubeiträge:
Straßenausbaubeiträge: –> Die Gemeinde erhebt wiederkehrende (jährlich) bzw. einmalige Beiträge zur Deckung des Aufwandes für die Erweiterung, Verbesserung, Herstellung, Anschaffung und Erneuerung der zur Abrechnungseinheit zusammengefassten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen).
Ausbaubeiträge entstehen nur, wenn die Gemeinde Baumaßnahmen an den einzelnen Straßen durchführt.
Erschließungsbeiträge: –> öffentliche Erschließungsanlagen –> beitragsfähige Erschließungsanlagen
Die Gemeinden sind zum Erlass von Erschließungsbeitragssatzungen nicht nur berechtigt, sondern grundsätzlich auch verpflichtet.
Die Gemeinden können durch die Kommunalaufsicht nach den länderrechtlichen Vorschriften zum Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung angehalten werden.
Die Kosten werden unterteilt in umlagefähigen Erschließungsaufwand, Gemeindeanteil und anderweitige Deckung.
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