G - J

Gebäudemanagment:            Inventurbearbeitung und Anlagennachweise für die gemeindeeigenen                                               Wohnungen in allen Mitgliedsgemeinden.
Geburtsurkunden
Gemeinschaftsversammlung
Gewerbesteuern:        
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im                                     Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches                                     Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Die                                     stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der                                     Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes                                     unterhealten wird. Steuerschuldner ist der Unternehmer. Als Unternehmer                                     gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.                                     Betreuungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

                                    
Hier die einzelnen Hebesätze nach denen die Gewerbesteuer in den                                     einzelnen Mitgliedsgemeinden erhoben wird:

Gemeinde
Hebesatz
Bodenrode-Westhausen
380
Geisleden
380
Glasehausen
380
Heuthen
380
Hohes Kreuz
380
Reinholterode
380
Steinbach
300
Wingerode
380

Grundsteuern:             Die Gemeinde bestimmt, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden                                     Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Grundsteuerpflichtig sind die                                     Betriebe der Land- und Forstwirschaft und die Grundstücke. Die Grundsteuer                                     wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die                                     Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer                                     festzusetzen ist.

                                    Hier die einzelnen Hebesätze für die Grundsteuern der einzelnen                                     Mitgliedsgemeinden:

Gemeinde
Grundsteuer A Grundsteuer B
Bodenrode-Westhausen
270 300
Geisleden
300 300
Glasehausen
300 300
Heuthen
300 300
Hohes Kreuz
300 300
Reinholterode
300 300
Steinbach
300 300
Wingerode
300 300

Haushaltsangelegenheiten:   Bearbeitung der laufenden Zahlungsein- und ausgänge für alle                                                Mitgliedsgemeinden.  

Heiratsurkunden

Hundesteuern:              
Jeder Hund der in einer unserer Mitgliedsgemeinden gehalten wird, muss                                       bei der Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal* angemeldet werden.                                       
                                      Weitere Einzelheiten zur Hundesteuer und zur Hudehaltung finden Sie auf                                       unserer Internetseite unter dem Punkt Satzungen.
                                      Hier dei Auflistung der Gebühren für Hunde in den einzelnen Gemeinden:

Gemeinde
erster Hund
zweiter Hund
dritter Hund
erster gefährlicher Hund zweiter gefährlicher Hund
Bodenrode-Westhausen
20,00 €
25,00 €
30,00 €
300 €
500 €
Geisleden
30,00 €
40,00 €
50,00 €
300 €
600 €
Glasehausen
20,00 €
25,00 €
30,00 €
300 €
500 €
Heuthen
40,00 €
50,00 €
50,00 €
300 €
500 €
Hohes Kreuz
30,00 €
40,00 €
50,00 €
300 €
500 €
Reinholterode
30,00 €
40,00 €
50,00 €
300 €
500 €
Steinbach
40,00 €
50,00 €
50,00 €
300 €
500 €
Wingerode
40,00 e
50,00 €
50,00 €
300 €
600 €




















Jagdangelegenheiten / Wildschäden