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G - J
Gebäudemanagment: Inventurbearbeitung und Anlagennachweise für die gemeindeeigenen Wohnungen in allen Mitgliedsgemeinden.
Geburtsurkunden
Gemeinschaftsversammlung
Gewerbesteuern: Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Die stehenden Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte zur Ausübung des stehenden Gewerbes unterhealten wird. Steuerschuldner ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Betreuungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.
Hier die einzelnen Hebesätze nach denen die Gewerbesteuer in den einzelnen Mitgliedsgemeinden erhoben wird:
Gemeinde |
Hebesatz |
Bodenrode-Westhausen |
380 |
Geisleden |
380 |
Glasehausen |
380 |
Heuthen |
380 |
Hohes Kreuz |
380 |
Reinholterode |
380 |
Steinbach |
300 |
Wingerode |
380 |
Grundsteuern: Die Gemeinde bestimmt, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. Grundsteuerpflichtig sind die Betriebe der Land- und Forstwirschaft und die Grundstücke. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist.
Hier die einzelnen Hebesätze für die Grundsteuern der einzelnen Mitgliedsgemeinden:
Gemeinde |
Grundsteuer A |
Grundsteuer B |
Bodenrode-Westhausen |
270 |
300 |
Geisleden |
300 |
300 |
Glasehausen |
300 |
300 |
Heuthen |
300 |
300 |
Hohes Kreuz |
300 |
300 |
Reinholterode |
300 |
300 |
Steinbach |
300 |
300 |
Wingerode |
300 |
300 |
Haushaltsangelegenheiten: Bearbeitung der laufenden Zahlungsein- und ausgänge für alle Mitgliedsgemeinden.
Heiratsurkunden
Hundesteuern: Jeder Hund der in einer unserer Mitgliedsgemeinden gehalten wird, muss bei der Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal* angemeldet werden.
Weitere Einzelheiten zur Hundesteuer und zur Hudehaltung finden Sie auf unserer Internetseite unter dem Punkt Satzungen.
Hier dei Auflistung der Gebühren für Hunde in den einzelnen Gemeinden:
Gemeinde |
erster Hund |
zweiter Hund |
dritter Hund |
erster gefährlicher Hund |
zweiter gefährlicher Hund |
Bodenrode-Westhausen |
20,00 € |
25,00 € |
30,00 € |
300 € |
500 € |
Geisleden |
30,00 € |
40,00 € |
50,00 € |
300 € |
600 € |
Glasehausen |
20,00 € |
25,00 € |
30,00 € |
300 € |
500 € |
Heuthen |
40,00 € |
50,00 € |
50,00 € |
300 € |
500 € |
Hohes Kreuz |
30,00 € |
40,00 € |
50,00 € |
300 € |
500 € |
Reinholterode |
30,00 € |
40,00 € |
50,00 € |
300 € |
500 € |
Steinbach |
40,00 € |
50,00 € |
50,00 € |
300 € |
500 € |
Wingerode |
40,00 e |
50,00 € |
50,00 € |
300 € |
600 € |
Jagdangelegenheiten / Wildschäden
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